• FTG - Flexible Trainingsgruppen

      • 1. Was ist die FTG?

        Die Flexible Trainingsgruppe ist ein besonderes zeitlich begrenztes schulisches Angebot für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung der Jahrgangsstufen 2 bis 3, deren Gruppenfähigkeit eingeschränkt ist und die durch massive Unterrichtsstörungen auffallen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einer Kleinstgruppe von maximal acht Kindern nach dem Lehrplan der Grundschule beschult und intensiv betreut. Ziel ist die erfolgreiche Rückführung in die Regelklasse nach ein bis zwei Schulbesuchsjahren, spätestens zum Ende der 3. Jahrgangsstufe. Das FTG-Team besteht aus einer Grundschullehrkraft, einer Förderschullehrkraft sowie einer Sozialpädagogin.

         

        2. Wer ist grundsätzlich für die FTG geeignet?

        Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler mit folgenden Verhaltensproblemen für die FTG geeignet:

        • gesteigerte Unruhe
        • Konzentrationseinschränkungen
        • Aufmerksamkeitsprobleme
        • erhöhte Anzahl von Impulsdurchbrüchen
        • verbale und/oder körperliche Aggressivität
        • erhöhte Reizbarkeit - Regelverletzungen
        • oppositionelles Verhalten
        • unzureichende Kenntnis bzw. Anwendung von Strategien im Lern- und Arbeitsverhalten

         

        3. Wer ist grundsätzlich nicht für die FTG geeignet?

        Grundsätzlich nicht geeignet sind Schülerinnen und Schüler

        • mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen
        • mit einer medizinischen Diagnose, die erhebliche therapeutische Maßnahmen erfordert (z.B. einen Klinikaufenthalt)
        • mit fehlender Eignung für eine Ganztagsbeschulung
        • deren Erziehungsberechtigte keinerlei Kooperationsbereitschaft erwarten lassen

         

        4. Für Schülerinnen und Schüler welcher Jahrgangsstufen kommt der Besuch der FTG in Betracht?

        • in der FTG werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 2 bis 3 unterrichtet
        • angefragt werden kann für Schülerinnen und Schüler der aktuellen Jahrgangsstufen 1 bis 3
        • Ziel ist die Rückführung in die Regelklasse nach ein bis zwei Schulbesuchsjahren, spätestens zum Ende der 3. Jahrgangsstufe

         

        5. Wie müssen Sie vorgehen?

        • Prüfung, ob die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler grundsätzlich für die FTG geeignet sein könnte (vgl. Ziffern 2 bis 4)
        • Beratung der Erziehungsberechtigten der Schülerin bzw. des Schülers zu dem Angebot der FTG, Aufklärung über das Aufnahmeverfahren und Hinweis auf das Erfordernis einer engen Zusammenarbeit der Eltern mit dem FTG-Team
        • bei Interesse der Erziehungsberechtigten: Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nebst Datenschutzeinwilligung für die Datenweitergabe an die Grundschule München Schwindstraße und an das Staatliche Schulamt (Formular 1)
        • Anfrage (mit Passwort verschlüsselt, falls per Mail) an die Grundschule München Schwindstraße und Übermittlung der von der Datenschutzeinwilligung umfassten Unterlagen (Formular 2)
        • Ermöglichung eines probeweisen Besuchs der FTK, wenn ein solcher im Einzelfall angeboten werden kann
        • Die Fachärztliche Diagnostik (Art. 35a SGB VIII) und der Förderdiagnostischer Bericht des zuständigen MSD sind zwingend notwendig!

         

        6. Was ist zu tun, wenn keine Aufnahme in die FTG möglich ist?

        Kommt eine Aufnahme in die FTG von vornherein nach Sichtung der Unterlagen durch das Team der FTG oder nach der Probewoche nicht in Betracht, müssten Sie den Erziehungsberechtigten ein weiteres Beratungsgespräch zur weiteren Schullaufbahn ihres Kindes anbieten, bei erfolgloser Probewoche ggf. unter Hinzuziehung eines Mitglieds des FTG-Teams und bei Bedarf auch unter Einbindung der Kooperationsschulrätin des Staatlichen Schulamtes.

         

         

        Bei Fragen können Sie sich direkt an die Schule (gs-zentnerstr-2@muenchen.de; Tel: 0157/83034900) oder auch an die Kooperationsschulrätin für Grundschulen im Staatlichen Schulamt Frau Kerstin Weber (kerstin.weber@schulamt.musin.de) wenden.